Bundesstraße 6, 23881 Breitenfelde +49 4542 2606 info@gothmanns-hotel.de

Allegemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Sie können durch Einzelfallregelungen geändert oder ersetzt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel (insbesondere Rezeptionsbereich) aus.

Verbraucher  im  Sinne  der  Geschäftsbeziehungen  sind  natürliche  Personen,  mit  denen  in  Geschäftsbeziehung  getreten  wird,  ohne  dass  diesen  eine  gewerbliche  oder  selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrags
Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet  beide  Vertragspartner  zur  Erfüllung  des  Vertrages,  gleichgültig  auf  welche  Dauer  der  Vertrag  abgeschlossen  ist.  Bei  Hotelübernachtungen  ist  der  Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist.

Weicht der Inhalt der Zimmerbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vom Gothmann's Hotel vor, an das Gothmann's Hotel für die Dauer von zwei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist dem Hotel „ Acht Linden“ die Annahme erklärt.

3. Reservierungen
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Gothmann's Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens Gothmann's Hotel bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Gothmann's Hotel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung einen Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis von Gothmann's Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10%  erhöht werden.

5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptierung und die Auswahl von Kreditkarten ist Gothmann's Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushang im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

Zahlungsverzug  mit  auch  nur  einer  Rechnung  berechtigt  Gothmann's Hotel,  alle  weiteren  und  zukünftigen  Leistungen  für  den  Gast  in  allen  Gothmann's Hotel  einzustellen. Voraussetzung ist, dass Gothmann's Hotel die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt.
Übersteigt der Rechnungsbetrag EUR 250,00 oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist Gothmann's Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen
Gothmann's Hotel  ist  berechtigt,  von  einem  Gast,  der  nicht  reserviert  hat,  Vorauszahlungen  in  Höhe  eines  Übernachtungspreises  bei  Abschluss  des  Gastaufnahmevertrags  zu verlangen.

Gothmann's Hotel kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren
In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von Gothmann's Hotel angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten,  aber  vom  Gast  nicht  in    Anspruch  genommenen,  seitens  des  Hotels  aber  angebotenen  vertraglichen  Leistungen  (insbesondere  für  die  Logis  der  Gäste,  die  Miete  für Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch Gothmann's Hotel dem Gast berechnet:

  • Stornierungen zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 30% der bestellten/reservierten Leistungen.

  • Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 60% der bestellten/reservierten Leistungen.

  • Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.

  • Stornierung  innerhalb  von  48  Stunden  vor  Erbringung  der  jeweiligen  Leistungen  oder  Nichtinanspruchnahme  der  jeweiligen  Leistungen:  Berechnung  von  100%  derbestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer erzielt werden.

Die  vorstehenden  Stornogebühren  fallen  auch  dann  an,  wenn  die  bestellten  und  reservierten  Leistungen  nur  teilweise  seitens  des  Gastes  storniert  wurden,  wobei  die  genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung
Für  die  Haftung  von  Gothmann's Hotel  gelten  die  §§  701-703  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  (BGB).  Eine  Haftung  aus  sonstigen  Gründen  ist  ausgeschlossen,  es  sei  denn,  ein Schaden wurde von Gothmann's Hotel, deren gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Einsprüche  wegen  nicht  vertragsgemäßer  Erbringung  des  Beherbergungsvertrages  verfallen,  wenn  sie  nicht  innerhalb  eines  Monats  nach  Beendigung  des  Beherbergungsvertrages geltend gemacht werden. Die Verfallfrist ist gehemmt, solange der Gast durch höhere Gewalt oder ohne Verschulden nachweislich an der Einhaltung der Frist gehindert ist.

9. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der  Gast  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Beanstandungen  unverzüglich  Gothmann's Hotel  mitzuteilen.  Gothmann's Hotel  wird  in  diesem  Falle  für  Abhilfe  sorgen,  sofern  dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Einstellbedingungen für Kraftfahrzeuge
Die Benutzung der Tiefgarage und der Parkplätze erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht  statt.  Gothmann's Hotel  übernimmt  keine  Haftung  für  Schäden  durch  Dritte.  Gothmann's Hotel  haftet  nur  für  Schäden, die  nachweislich  vom  Personal  grob  fahrlässig  oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes oder der Tiefgarage geltend gemacht werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.

11. Sonstige Bestimmungen
a)        In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b)        Der Gast ist nur zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
c)         Der Gast ist gegenüber Gothmann's Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
d)        Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm in seinem Zimmer in der vereinbarten Nutzungszeit  verursacht worden sind.
e)        Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht für die einer abschließenden Regelung.
f)         Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Gothmann's Hotel und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
g)        Gerichtsstand ist das für den jeweiligen Standort des Gothmann's Hotel zuständige Amts- bzw. Landgericht.


Die nachstehenden „Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ergänzen die im vorstehend Abschnitt  enthaltenen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  Gothmann's Hotel

II. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE, KONFERENZEN UND BANKETTVERANSTALTUNGEN

1. Geschäftsbedingungen
Die  nachfolgenden  Geschäftsbedingungen  gelten  für  Verträge  über  mietweise  Überlassung  von  Konferenz-,  Bankett-  und  Veranstaltungsräumen  des  Gothmann's Hotel  zur Durchführung  von  Veranstaltungen  wie  Bankette,  Seminare,  Tagungen  etc.  sowie  für  alle  damit  zusammenhängenden  Leistungen  des  Hotels.  Die  Unter-  und  Weitervermietung  der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Gothmann's Hotel.

2. Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber Gothmann's Hotel gegenüber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner.

3. Bankettveranstaltungen, Seminare
Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Büffets etc. verstanden.
Unter Seminaren bzw. Konferenzen werden üblicherweise Diskussionsrunden, Ausbildungsveranstaltungen, Vorträge etc. verstanden.

4. Reservierungen
Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens Gothmann's Hotel wirksam.
Gothmann's Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Diese ist spätestens sechs Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Wird die Vorauszahlung auch nach verstreichen einer von Gothmann's Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Gothmann's Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Preisgarantie
Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für vier Monaten ab Wirksamkeit der Reservierung. Erhöht sich der von Gothmann's Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis nach dem oben angegebenen Zeitraum, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch bis zu 10% erhöht werden.

6. Teilnehmerzahl und Couvertgarantie
Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10% nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens fünf Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt Gothmann's Hotel keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden; in diesem Fall erfolgt die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierungen gem. I Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

7. Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag
a) Gothmann's Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn beispielsweise

  • höhere Gewalt oder andere Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. des Veranstalters oder des Zwecks) gebucht werden;

  • das  Hotel  begründeten  Anlass  zu  der  Annahme  hat,  dass  die  Veranstaltung  den  reibungslosen  Geschäftsbetrieb,  die  Sicherheit  oder  das  Ansehen  des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;

  • der Veranstalter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen in das Gothmann's Hotel einlädt.

Bei einem Rücktritt besteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegenüber Gothmann's Hotel, soweit Gothmann's Hotel nicht Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit nachgewiesen  werden kann; Gothmann's Hotel kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierung gem. I. Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verfahren und auch Stornogebühren verlangen.

b) Bei politischen oder weltanschaulich/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen  oder  Vereinigungen  handelt,  so  ist  das  Hotel  berechtigt,  jederzeit  vom  Vertrag  zurückzutreten  und  Stornogebühren  gem.  I.  Ziffer  7.  der  Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

8. Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag
Im Übrigen gelten für Stornierungen die Bestimmungen gem. I. Ziffer 7. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Gothmann's Hotel übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Gegenständen oder Wertgegenständen, die vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern bzw. Beauftragten  in  die  Veranstaltungsräume  oder  das  Hotel  eingebracht  werden.  Eine  Haftung  kommt  ausnahmsweise  in  Betracht,  wenn  dem  Hotel  Vorsatz  oder  grobe  Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Der Veranstalter ist gegenüber dem Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen.
Das  Anbringen  von  Dekorationsmaterial  oder  sonstigen  Gegenständen  ist  ohne  ausdrückliche  Zustimmung  des  Hotels  nicht  gestattet.  Mitgebrachtes  Dekorationsmaterial  hat  den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen.
Die mitgebrachten Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibens Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

10. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden, Inventar und Technik, die durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte oder durch ihn selbst verursacht werden ohne Verschuldensnachweis.
Das Hotel kann vom Veranstalter die Bereitstellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

11. Veranstaltungsgebühren
Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene  Kosten  einzuziehen  und  anfallende  Gebühren  (GEMA-Gebühren  etc.)  direkt  zu  entrichten.  Sollten  dennoch  Gebühren  oder  Schadensersatzansprüche  aus  diesem  Grunde gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhaber frei.

12. Änderung der Veranstaltungszeit, zusätzliche Leistungen
a)        Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Verschieben sich die vereinbarten
Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es denn, dass dem Hotel Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
b)        Die  neben  den  vereinbarten  vertraglichen  Leistungen  entstehenden  Kosten,  wie  Telefon,  Bar,  zusätzlich  bestellte  Speisen  und  Getränke  sind  von  jedem
Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.

13. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen Zustimmung. Treten bei der Verwendung dieser Geräte  Störungen  oder  Beschädigungen  an  den  technischen  Anlagen  des  Hotels  auf,  so  gehen  diese  zu  Lasten  des  Veranstalters,  soweit  dem  Hotel  nicht  Vorsatz  oder  grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel  eine  Anschlussgebühr  verlangen.  Bleiben  durch  den  Anschluss  eigener  Anlagen  des  Veranstalters  geeignete  Möglichkeiten  des  Hotels  ungenutzt,  kann  das  Hotel  eine Ausfallvergütung  berechnen.  Störungen  an  den  vom  Hotel  zur  Verfügung  gestellten  technischen  oder  sonstigen  Einrichtungen,  werden  nach  Möglichkeit  sofort  vom  Hotel  beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

14. Sonstige Bestimmungen: Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

III. BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GRUPPEN

1. Preise:
Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von Gothmann's Hotel maßgeblich.

2. Reservierungen:
Für Reservierungen von Gruppen gilt II. Ziffer 4 der Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechend.

3. Zusätzliche Leistungen
Die  neben  den  vereinbarten  vertraglichen  Leistungen  entstehenden  Kosten  wie  Telefon,  Bar,  zusätzlich  bestellte  Speisen  und  Getränke  sind  vor  der  Abreise  von  jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Gruppenveranstalter als Gesamtschuldner.

4.  Schlussbestimmung:
Im  Übrigen  gelten  die  vorstehenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  in  Abschnitt  I  entsprechend,  und  zwar  insbesondere  auch  bezüglich  der Stornierungen/Stornogebühren.

Adresse

  • Bundesstraße 6

  • 23881 Breitenfelde

  • Tel: (+49) 0 45 42 / 26 06

  • Fax: (+49) 0 45 42 / 84 68 24

  • Email: info@gothmanns-hotel.de

Öffnungszeiten

  • Täglich geöffnet

  • Montag bis Mittwoch ab 17 Uhr

  • Donnerstag bis Sonntag ab 12 Uhr

  • Durchgehend warme Küche bis 21:30 Uhr

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